Pflegegrad verstehen – So funktioniert die Einstufung durch den MDK
Pflegebedürftigkeit kann schleichend entstehen – durch Demenz, körperliche Einschränkungen oder chronische Krankheiten. Um die richtige Unterstützung zu erhalten, ist der Pflegegrad entscheidend. Er bestimmt, wie viel Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsleistungen Ihnen oder Ihren Angehörigen zustehen.
PFLEGELEISTUNGEN
Pflegegrade verstehen – So funktioniert die Einstufung durch den MDK
Jährlich stellen in Deutschland über 1,5 Millionen Menschen einen Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad. Doch laut Statistischem Bundesamt werden rund 15 % dieser Anträge zunächst abgelehnt oder niedriger eingestuft als erwartet. Viele Betroffene wissen nicht, wie sie sich optimal auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) vorbereiten können – und verschenken dadurch bares Geld.
(Quelle: Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2023)
Ein Pflegegrad entscheidet über finanzielle Unterstützung, Entlastung im Alltag und den Zugang zu Pflegehilfsmitteln. Er ist damit die Grundlage für jede Form der Pflegeabsicherung in Deutschland. Die Einstufung soll sicherstellen, dass Menschen die Hilfe bekommen, die sie wirklich brauchen – unabhängig davon, ob sie zu Hause oder im Heim leben.
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Fazit: Gut vorbereitet zum passenden Pflegegrad
Eine korrekte Einstufung bedeutet finanzielle Sicherheit und Entlastung im Alltag.
Mit guter Vorbereitung, vollständiger Dokumentation und ehrlicher Darstellung Ihrer Situation vermeiden Sie Fehlentscheidungen.
So sichern Sie die bestmögliche Unterstützung durch die Pflegekasse.
Drei Fallbeispiele aus der Praxis (Pflegegrad 3)
Pflegegrad 3 ist einer der häufigsten Pflegegrade in Deutschland.
Er beschreibt eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, aber keine völlige Pflegeabhängigkeit.
So bereiten Sie sich optimal auf den Begutachtungstermin vor
Eine gute Vorbereitung kann entscheidend sein, ob der richtige Pflegegrad bewilligt wird.
Oft werden Anträge zu niedrig eingestuft, weil Einschränkungen nicht dokumentiert oder heruntergespielt werden.Unsere 5 wichtigsten Tipps für Ihre Vorbereitung:
Pflegeprotokoll führen:
Notieren Sie zwei Wochen lang alle Unterstützungen im Alltag – Körperpflege, Ankleiden, Medikamente, Orientierung, Nachtbetreuung.
Dieses Protokoll ist das wichtigste Beweismittel im Verfahren.Ärztliche Unterlagen bereithalten:
Sammeln Sie Arztberichte, Medikamentenpläne und Reha-Entlassungsberichte.
So wird der Pflegebedarf objektiv nachvollziehbar.Hilfsmittel dokumentieren:
Fotos von Pflegebett, Rollator, Duschhocker oder Treppenlift helfen, den tatsächlichen Bedarf zu belegen.Angehörige beim Termin dabei haben:
Betroffene unterschätzen oft ihre Einschränkungen. Angehörige können ergänzen, was im Alltag wirklich passiert.Ehrlich, aber nicht tapfer:
Zeigen Sie realistisch, wie der Alltag aussieht – auch an schlechten Tagen.
Gutachter sehen lieber eine ehrliche Darstellung als eine geschönte.
Tipp: Sie haben das Recht, den Gutachtenbericht einzusehen. Falls Sie die Einstufung für falsch halten, legen Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch ein.
Pflegegrade und Leistungen im Überblick (Stand 2025)
So läuft die Begutachtung ab
Die Begutachtung wird vom Medizinischen Dienst (MDK) oder einem Prüfdienst der privaten Pflegeversicherung durchgeführt.
Ein Gutachter bewertet den Alltag anhand von sechs Lebensbereichen:
Mobilität
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Jeder Bereich wird mit Punkten bewertet.
Aus der Gesamtpunktzahl ergibt sich der Pflegegrad:










Fall 1: Häusliche Pflege durch Angehörige
Frau Schneider (78) leidet an Arthrose und beginnender Demenz. Ihre Tochter pflegt sie täglich.
Pflegegrad 3
Pflegegeld: 573 € monatlich
Entlastungsbetrag: 125 € für Haushaltshilfe
Fazit: Frau Schneider erhält das Geld direkt von der Pflegekasse. Sie nutzt es, um kleine Hilfen im Alltag zu finanzieren.


Fall 3: Kombinationsleistung – Angehörige + Pflegedienst
Frau Keller (81) wird von ihrem Sohn gepflegt. Zusätzlich kommt ein Pflegedienst morgens zur Körperpflege.
Pflegegrad 3
Pflegegeld: 50 % (286,50 €)
Pflegesachleistungen: 50 % (716 €)
Entlastungsbetrag: 125 €
Fazit: Die Kombinationsleistung lohnt sich, wenn Angehörige und Pflegedienst zusammenarbeiten.
Wichtig: Die Aufteilung muss bei der Pflegekasse angemeldet werden.
Fall 2: Ambulante Pflege durch Pflegedienst
Herr Meier (82) hat eine Parkinson-Erkrankung. Ein ambulanter Dienst übernimmt morgens und abends die Körperpflege.
Pflegegrad 3
Pflegesachleistungen: 1.432 €
Entlastungsbetrag: 125 €
💬 Fazit: Die Leistungen gehen direkt an den Pflegedienst. Herr Meier zahlt keine Zuzahlungen aus eigener Tasche.


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